Vertragliche Regelungen
Der Dual Studierender ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art Werksstudent/in mit Vergütung. Der Vertrag wird von der Industriekammer in das Verzeichnis eingetragen. Der Teilnehmer im Dualen Studium wird im ersten Jahr an der FH Jena immatrikuliert.
