PostHeaderIcon Vertragliche Regelungen

Der Dual Studierender  ist von Anfang an Auszubildende/r - und zwar bis zur Bekanntgabe des erfolgreichen Bestehens der  Berufsabschlussprüfung bzw. zum Vertragsende des Berufsausbildungsvertrages. Anschließend ist er/sie eine Art Werksstudent/in mit Vergütung. Der Vertrag wird von der Industriekammer in das Verzeichnis eingetragen. Der Teilnehmer im Dualen Studium wird im ersten Jahr an der FH Jena immatrikuliert.

News
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    17. März 2012 – Berufsinfomarkt im Volkshaus Jena – Das JBZ und ProOpto sind mit dabei

    Berufsinfocamp in Jena vom 11.04.2012 bis 13.04.2012 - mehr...

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Jenaer Bildungszentrum gGmbH
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